Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist regelmäßig günstiger als eine Berufsunfähigkeitsversicherung, basiert aber auf einem verwandten Prinzip. Im Regelfall wird geleistet, wenn aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall keine Erwerbstätigkeit mit einer Dauer von mehr als drei Stunden täglich mehr ausgeübt werden kann. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung schließt keine Krankheitsursachen aus, bezieht sich aber nicht auf den eigenen Beruf, sondern auf alle Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes. Um Leistungen zu erhalten, muss man also in der Regel schwerer beeinträchtigt sein als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung. Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung bietet Schutz für den Fall, dass man gesundheitsbedingt, gar nicht mehr arbeiten kann.
Grundfähigkeitsversicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung leistet bei Verlust bestimmter im Vertrag geregelter Grundfähigkeiten, wie Sehen, Hören, Sprechen, Gehen, Laufen oder Autofahren, sowie bei Pflegebedürftigkeit. Auch der Verlust bestimmter intellektueller Fähigkeiten ist oft versichert. Leistungsvoraussetzung ist anders als bei der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung nicht der Verlust der Fähigkeit, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, sondern der Verlust bestimmter Fähigkeiten, die einen unmittelbaren oder mittelbaren Bezug zu Erwerbstätigkeiten haben können. Bei einer Leistungsprüfung steht nicht die Erwerbsfähigkeit als solche im Fokus, sondern die Prüfung erfolgt anhand konkreter Aktivitäten, die oft für die tägliche Arbeit benötigt werden. Eine Grundfähigkeitsversicherung kann eine sehr leistungsstarke, bezahlbare Alternative darstellen.
Dread Disease
Die Dread-Disease-Versicherung leistet eine Kapitalzahlung bei Eintritt bestimmter schwerer Erkrankungen wie z. B. Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall. Fokus ist nicht die Fähigkeit, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, sondern konkret beschriebene Erkrankungen. Da im Leistungsfall eine Einmalzahlung erbracht wird, sind Dread-Disease-Produkte zur Kompensation eines monatlichen Einnahmeverlusts nur bedingt geeignet, da der Zeitpunkt einer möglichen Erkrankung und die benötigte Dauer eines Einkommensersatzes zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht absehbar ist. Der benötigte finanzielle Gesamtbedarf kann daher nicht vorab ermittelt werden. Dread-Disease-Policen eignen sich vor allem zur Absicherung eines erhöhten Kapitalbedarfs, der durch Eintritt einer schweren Erkrankung entstehen kann.